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AGB's

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SAFE Engineering

§ 1 Allgemeines
(1) Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
(2) Die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Mit der Auftragserteilung werden diese AGB anerkannt und mit Auftragsbestätigung integraler Bestandteil des geschlossenen
Vertrages.

§ 2 Anmeldungen zu Schulungen und Unterweisungen
(1) Anmeldungen zu Schulungen und Unterweisungen erfolgen mindestens 5 Werktage vor dem Durchführungstermin.
(2) Anmeldungen müssen in jedem Fall in Schriftform, per Telefax oder E-Mail beim Auftragnehmer eingehen.
(3) Bei der Anmeldung ist der Titel, der gewünschte Termin, der vollständige Name des Teilnehmers/ Teilnehmerin sowie die Anschrift des Auftraggebers (Arbeitgeber) mitzuteilen.
(3a) Die Schulungen und Unterweisungen sowie ggf. im Rahmen dieser Veranstaltungen von den Teilnehmern/ den Teilnehmerinnen abzuleistende Tests und Abschlussprüfungen finden ausschließlich in deutsche Sprache statt. Mit der Anmeldung des jeweiligen Teilnehmers/ der Teilnehmerin bestätigt der Auftraggeber, dass dieser/ diese die deutsche Sprache ausreichend in Wort und Schrift beherrscht.
(4) Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.
(5) Die Anmeldung wird als Angebot gemäß § 145 BGB verstanden. Dem Auftragnehmer steht es frei das Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Anmeldung gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzunehmen. Die Anmeldung wird daher verbindlich, sobald vom Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Anmeldung eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt wird.
(6) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Schulungsort in Remscheid.

§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Vervielfältigung sowie die Überlassung dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
(2) Die vorbenannten Unterlagen werden nach bestem Wissen bezüglich des aktuellen Standes der Erkenntnisse und des zugrundeliegenden Rechts erstellt. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Unterlagen.

§ 4 Teilnahmebescheinigung
(1) Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schulung/ Unterweisung ein Zertifikat/ eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
(2) Während den Veranstaltungen wird eine Anwesenheitsliste geführt. Im Falle des unentschuldigten Fernbleibens von angemeldeten Teilnehmern, behält sich der Auftragnehmer vor, keine Teilnahmebescheinigung für den Kurs auszustellen. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber informiert.
Bei Fernbleiben eines Teilnehmers entfällt der Anspruch auf Vergütung des Auftragnehmers nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt als verbindliche Grundlage der Vergütung die schriftliche Auftragsbestätigung.
(2) Alle Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer.
(3) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung der Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Geltendmachung von Mahngebühren sowie eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Wird ein anderer Schulungsort als Remscheid vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber angemessene Reisekosten und sonstige Auslagen in Rechnung zu stellen soweit diese vom Auftragnehmer verauslagt oder getragen worden sind.

§ 6 Laufzeit des Vertrags
(1) Der Vertrag gilt als für die Dauer der jeweiligen Schulungsmaßnahmen geschlossen.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen aus wichtigem Grund möglich. Insoweit wird auf die Regelung des § 314 BGB Bezug genommen.

§ 7 Unterrichtsorganisation
(1) Ist der Referent an der Erbringung der Leistung gehindert, ist er verpflichtet, die Kursteilnehmer hierüber unverzüglich zu informieren.
(2) Eine Nachholung von ausgefallenen Kurseinheiten erfolgt nach terminlicher Absprache mit den Teilnehmern und dem Referenten.
(3) Erfolgt eine erneute Absage vor dem Nachholtermin, kann der Kursteilnehmer die bereits gezahlte anteilige Vergütung für den ausfallenden Unterricht zurückfordern.
(4) Im Übrigen behält sich der Auftragnehmer vor, Schulungen und Unterweisungen falls notwendig inhaltlich und/oder organisatorisch anzupassen, soweit solche Anpassungen das Schulungsziel und die Schulungsinhalte nicht wesentlich verändern.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den im Schulungsangebot vorgesehenen Referenten durch vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen.
(5) Der Referent ist dazu berechtigt, am vereinbarten Termin, die Kurse erst nach Erreichen der Mindestanzahl von 4 Teilnehmern durchzuführen.

§ 8 Verhinderung eines Kursteilnehmers
(1) Bei Verhinderung eines Veranstaltungsteilnehmers, ist dieser dazu verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu unterrichten.
(2) Bei Abmeldungen, die bis zu 21 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Auftragnehmer eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 30 % der Kursgebühr berechnet. Der Einbehalt der Stornokosten entfällt, wenn gleichzeitig mit der Abmeldung eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung erfolgt.
(3) Bei Fernbleiben am Veranstaltungstag oder Stornierung ab 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt bei Verhinderung eines Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu entsenden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und die Mitteilung des vollständigen Namens des Ersatzteilnehmers zu veranlassen.

§ 9 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 10 Datenschutz
Die Daten der Auftraggeber und Teilnehmer werden elektronisch über EDV beim Auftragnehmer erfasst und entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen verarbeitet und genutzt.

§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma SAFE Engineering (Erkrath), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsänderungen und Ergänzungen einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Regelungslücke ausfüllt.
(5) Sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die widerrufliche Genehmigung, den Firmennamen des Auftraggebers als Referenz auf der Internetseite
https://www.safeengineering.de zu nennen.

Erkrath, 01. Oktober 2020

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